Fahrzeug und Verkehr

Wir helfen Ihnen, damit Ihr Fahrzeug sicher und rechtskonform auf den Straßen unterwegs ist. Dabei müssen verschiedene Vorschriften und Regelungen beachtet werden. 


Winterreifenpflicht

In Österreich gibt es eine situative Winterreifenpflicht von 1. November bis 15. April. Das bedeutet, dass Winterreifen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen - Schnee, Matsch, Eis - gefahren werden müssen. 


Vereinbaren Sie einen Termin bei uns, um die Winterreifen pünktlich zum Winterstart auf Ihrem Auto zu haben.





Sommerreifen & Mindestprofil

Im Sommer gibt es keine Pflicht für Sommerreifen. Aufgrund Ihres Aufbaus sind sie dennoch zu empfehlen. Winterreifen haben bei wärmeren Temperaturen einen längeren Bremsweg. 
In der heißen Jahreszeit sollten Sie die Mindestprofiltiefe im Auge behalten, diese ist 1,6 mm.


Sind Ihre Reifen schon abgefahren, wir kümmern uns gerne.
Vereinbaren Sie gleich jetzt einen Termin.




§57a-Begutachtung - "Pickerl" 

Achten Sie darauf regelmäßig die §57a-Überprüfung (Pickerl) zu machen. Bei Neuwagen erfolgt die erste Prüfung nach 3 Jahren, die zweite nach 2 Jahren und anschließend jährlich. Motorräder und Gebrauchtwagen müssen jährlich überprüft werden. Das Pickerl kann in Österreich ein Monat vorher und bis zu vier Monate nach Ablauf gemacht werden, das ist der sogenannte Toleranzzeitraum. 
Achtung bei Fahrten ins Ausland! Hier gelten andere Vorschriften.


Ist Ihre Begutachtung schon länger aus? Melden Sie sich bei uns wir helfen Ihnen gerne weiter.





Bei Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. 

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